Vor 70 Jahren: Beginn des Streiks 1956 für die Gleichstellung bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Gemeinsames Feiern und Erinnern an den Streik der Metallarbeiter in Schleswig-Holstein
Gemeinsam mit unserm Bezirksleiter Daniel Friedrich wollen wir dem 70 Jährigen Jubiläum gedenken:
Am 24. Oktober 1956 traten mit Beginn der Frühschicht um 6 Uhr über 18 000 Metallarbeiter in 15 schleswig-holsteinischen Betrieben in den Ausstand.
16 Wochen Streik für vollen Lohn bei Krankheit auch für Arbeiterinnen und Arbeiter
Die
IG Metall forderte Lohnausgleich im Krankheitsfall und damit
Gleichstellung mit den Angestellten. Die Gewerkschaft verdeutlichte ihre
Forderungen an einem Beispiel: Ein Arbeiter mit Frau und zwei Kindern
verdiente für 28 Tage Brutto 406.80 DM. Nach Abzug von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen verblieben ihm 350.30 DM. Wenn dieser
Arbeiter krank wurde, bekam er an den ersten 3 Tagen (Karenzzeit) gar
kein Geld, dann für 9 Tage Hausgeld von insgesamt 58.86 DM und 16 Tage
Krankengeld in Höhe von 116.32 DM. In den vier Wochen seiner Krankheit
erhielt er daher nur 175.18 DM. Seine Einkommensminderung betrug also
die Hälfte seines normalen Verdienstes, was für die Familie eine große
finanzielle Belastung bedeutete.
Daher lauteten die drei wesentlichen Forderungen lauteten damals:
―
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für gewerbliche Arbeiter für die
Dauer von sechs Wochen, also praktisch die Gleichstellung mit den
Angestellten;
― Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes von 7.50 DM täglich und
― Verlängerung des Urlaubs auf 18 Tage, für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr 24 Tage.
Diese Forderung hatte die IG Metall am 21. April 1956 in einem
Tarifvertragsentwurf den beteiligten Arbeitgeberverbänden zugesandt,
nachdem schon am 31. Dezember 1955 der Rahmentarifvertrag in der
schleswig-holsteinischen Metallindustrie auf Beschluss des Vorstandes
der IG Metall gekündigt worden war.